BORNACK INFOS ZUM THEMA ABSTURZSICHERUNG
 

   

Absturzsicherung und einfache Personenrettung

Sicherungskette/Sicherheitsreserven
Eine Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied. Im übertragenen Sinn gilt dies natürlich auch für die Sicherungskette bei der Absturzsicherung.
Die Leistungsfähigkeit der Sicherungskette wird durch das Zusammenspiel aller Komponenten bestimmt.

Funktionskomponenten – sind alle Ausrüstungskomponenten, die zum Einsatz kommen (Gurt, Seil, Schlingen...). Für Anwendungsbereiche, die regelmäßig Vorgehensweisen außerhalb der standardisierten Verfahren der klassischen Arbeitssicherheit erfordern, sollte die Leistungsfähigkeit
der Ausrüstung so hoch angesetzt sein, dass sowohl versteckte Gefahren (z. B. scharfe Kanten) als auch Anwendungsfehler kompensiert werden (nobody is perfect!), d. h. die Leistungsfähigkeit der Ausrüstung sollte über den in den jeweiligen Normen verankerten Mindestanforderungen liegen.
• Zusätzliche Scharfkantenprüfung bei den Dynamikseilen,
• erhöhte Bruchlastwerte bei Karabinern und Schlingen,
• spezielle ergonomische Anforderungen an das Gurtsystem, das vor allem auch ein verträgliches Hängen mit angelegtem Atemschutz ermöglichen muss!
Die EN 14800-16 weist darauf sogar in besonderem Maße hin. Wir empfehlen daher vor einer Beschaffung unbedingt praktische Hängetests durchzuführen!

Humankomponenten – Dies sind die Anwender selbst und der damit verbundene Könnensstand.  Nur eine solide Ausbildung, regelmäßige Fortbildung und Training helfen Fehler zu vermeiden. Sicherheit kann auch mit der leistungsfähigsten Ausrüstung nicht erzielt werden, wenn Können und Wissen nur auf einem oberflächlichen und damit sehr gefährlichen Fundament von Halbwissen und Selbstüberschätzung basieren!

FwDV 1 - Abschnitt 17.3.3 Hinweise zur Sicherheit
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz darf im Einsatz nur durch solche Personen benutzt werden, die über eine nach Landesrecht bzw. den Grundsätzen der Unfallversicherungsträger vorgeschriebene Ausbildung verfügen.

Absturzsicherung mit Feuerwehrhaltegurt und Feuerwehrleine entspricht nicht dem Stand der  Technik.
Anwendung durch Weisung oder Duldung wird vom Gesetz als fahrlässig eingestuft. Im Schadensfall träfe dann den Leiter einer Feuerwehr der Verschuldungsvorwurf. Der Begriff Absturzsicherung muss für den Einsatzbereich der Feuerwehren und die Art der abzusichernden Gefahren im Vergleich zur klassischen Arbeitssicherheit in Gewerbe und Industrie deutlich differenzierter betrachtet werden. Die Gefahrenparameter, die mit einer technischen Hilfeleistung, wie z. B. Havarien im Absturzgelände, Beseitigung und Sicherung von Sturmschäden auf Dächern, ja selbst vermeintlich einfache Tätigkeiten wie das Abräumen von Schneelasten, usw. verbunden sind, müssen im Vergleich zu gesicherten Tätigkeiten an exponierten Arbeitsplätzen und standardisierten Schutzeinrichtungen als wesentlich vielfältiger und auch kritischer eingestuft werden!

Funktionskomponenten
Auffang-/Anseilgurt – Das wesentlich höhere Sturzrisko, oft in Verbindung mit Zusatzbelastungen, wie Rettungsrucksack oder Atemschutzgerät und anderer Schutzausrüstung, sowie unter Umständen lange Hängezeiten lassen nur mit bestimmten Konstruktionsmerkmalen ausgestattete Gurte für diesen Einsatzbereich als sinnvoll und sicher zu.

Ein unreflektiertes Übernehmen von Gurtsystemen – konzipiert für die standardisierten Anforderungen des Arbeitsschutzes (Prävention), zur Rettung und zum Arbeiten mit Absturzsicherung bei Feuerwehreinsätzen (Intervention) – kann lebensgefährliche Folgen haben. Insbesondere muss die Verwendung einer rückseitigen Auffangöse für diese Zwecke als besonders kritisch eingestuft werden. Aus diesem Grund wird in der DIN14800-17 diese Anschlagmöglichkeit
bei der Beschreibung Mindestanforderung für Gurtsysteme nicht mit angeführt.
In ihren Empfehlungen weist die BKS Heyrothsberge deshalb besonders auf die Verwendung von
Brust-/Sitzgurtkombinationen hin!

Karabiner – In früheren Ausrüstungsempfehlungen wurde bei Karabinern häufig die HMS-Form (Birnenform) als Universalkarabiner empfohlen.
Unberücksichtigt blieb dabei, dass die HMS-Form ausschließlich zum Arbeiten mit dem Halbmastwurfknoten bei HMS-Sicherung konzipiert wurde.
Zum Anschlagen, Verbinden oder als Zwischensicherung ist der HMS-Karabiner nur bedingt geeignet, da die Kräfte nicht optimal eng am Karabinerschenkel eingeleitet werden. Tests der BG-Bergbau haben dies bestätigt. Wir empfehlen aus diesem Grund:
• HMS Karabiner (Birnenform) mit 3-Wege-Verschluss zum Arbeiten mit HMS-Knoten
• D-Karabiner mit Schraubverschluß und sehr hoher „Schnapper-offen-Festigkeit“ min. 10 kN, zum Anschlagen und für Zwischensicherungen.

Seil – Besonders die so genannte Sturzzahl und die Scharfkantenfestigkeit kennzeichnen die Sicherheitsreserven dieses „Lebensfadens“. Je höher die Sturzzahl umso größer der Sicherheitspuffer. Der aktuelle Stand der Technik liegt hier bei >14 Stürzen. Die größten und niemals zu vernachlässigenden Gefahrenquellen sind scharfe Kanten, daher sind alle Dynamikseile aus dem Bornack-Seilsortiment zusätzlich scharfkantengeprüft nach der Bundeswehrnorm TL 4020-0016.

Bandschlingen – Auch die Bandschlingen der ProTEC-Serie weisen eine gegenüber den Normen um
5 kN erhöhte Nennbruchlast auf um damit dem Anwender mehr Sicherheitsreserven zu bieten.

                       

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