Faltleitkegel

 

Zulassungsinformationen Einsatzfahrzeuge

Aufgrund der häufigen Nachfragen, speziell der Feuerwehren bzgl. der Zulassung der Faltleitkegel haben wir die wichtigsten Aspekte hier nochmals zusammengefasst:
 

Die Faltleitkegel sind nach DIN-FNFW (DIN EN 13422) als Standardausrüstung für Einsatzfahrzeuge zugelassen, da Sie den dieser Norm zugrunde liegenden Mindestanforderungen entsprechen.

 

Eine Zulassung nach BASt (Bundesanstalt für Straßenwesen – hier TL-Leitkegel BMV StB 13/38.61.50/90 BASt 93) und nach RSA (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen) sind für Einsatzfahrzeuge hier nicht relevant, da sich beide Vorschriften auf typische Arbeitsstellen beziehen (wie z.B. Baustellen auf Autobahnen), die von längerer Dauer sind. Bei Einsätzen der Feuerwehren handelt es sich jedoch grundsätzlich um Not- bzw. Sondereinsätze. Daher sind für die Ausstattung der Einsatzfahrtzeuge auch Leitkegel mit einer Höhe von 500mm zur Verwendung auf Autobahnen

zugelassen, obwohl nach BASt und RSA hier eine Mindesthöhe von 750mm vorgegeben wird.
 

Eine Änderung der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung (hier §§ 53a,b - Warndreiecke und Warnleuchten) durch das BMVBW (Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen) ist zwar zur Zeit in Arbeit, aber auch diese Änderung ist für Einsatzfahrzeuge ohne Bedeutung, da deren Ausrüstung ausschließlich durch den DIN-FNFW bestimmt wird. Die angestrebte Änderung der StVZO bewirkt die Gleichstellung des Faltleitkegels mit dem Warndreieck, damit die Faltleitkegel künftig  alternativ zum gesetzlich vorgeschriebenen Warndreieck in jedem Fahrzeug mit geführt werden können. Diese Änderung wir EU-weit erfolgen.

 

 

Hier die E-Mail dazu von Dipl.-Ing.Michael Behrens / Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) im DIN e.V.

 

Ihre Anfrage zur Verwendung von Faltleitkegel an Stelle von Verkehrsleitkegel in Feuerwehrfahrzeugen wurde uns vom DFV (Herr Römer) mit der Bitte um Prüfung und Beantwortung zugesandt.
 

Zunächst möchten wir Ihnen gerne mitteilen, dass der DIN-FNFW keine amtliche Dienststelle oder "Zulassungsstelle" für Produkte und Ausrüstungen ist, sondern dass von ihm in einem paritätisch besetzten Fachgremium lediglich normative (und keine gesetzlichen!) Anforderungen an die wichtigsten Feuerwehrausrüstungen (u. a.) festlegt

werden.
 

In der Standardbeladung der meisten genormten Feuerwehrfahrzeuge, die neben den Verkehrsleit- und -warngeräten zum Teil über hundert weitere Einzelpositionen aufweist, werden standardmäßig mindestens "Verkehrsleitkegel, voll reflektierend, etwa 500 mm hoch" gefordert (das Stückgewicht wird dabei mit 1,6 kg veranschlagt).
 

Diese Forderung ist allerdings als Minimalforderung zu betrachten. In allen neueren Feuerwehrfahrzeugnormen wurde folgende Anmerkung für die feuerwehrtechnische Beladung aufgenommen:

"Alternativsysteme dürfen verwendet werden, sofern bei Verwendung von anderen als den  zitierten Geräten und Einrichtungen unter Berücksichtigung der Schutzziele mindestens der angestrebte technische Einsatzwert, die Sicherheit und die Gebrauchstauglichkeit sichergestellt ist."
 

Diese Anmerkung wurde gerade deshalb aufgenommen, um neue Entwicklungen in der  Feuerwehrtechnik nicht dadurch zu hemmen, dass in den Normen explizit eine einzige Ausführung als verbindlich genannt ist. Wenn bei der Mitführung Ihrer Produkte an Stelle der genannten Verkehrsleitkegel diese obige Forderung erfüllt ist, spricht aus

normativer Sicht, und sofern die Feuerwehr als Kunde es wünscht, dem nichts entgegen (zumal sich wegen der Faltbarkeit dann allem Anschein nach gerade bei den kleinen Feuerwehrfahrzeugen (KLF etc.) auch Raumvorteile im Geräteraum ergeben).
 

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Information weiterhelfen konnten und verbleiben

mit freundlichen Grüßen aus Berlin
 

Michael Behrens

Dipl.-Ing.

Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) im DIN e.V.

Standards committee for firefighting and fire protection in DIN e.V Secretary of

CEN/TC 192/WG 2 and CEN/TC 192/WG 4 Burggrafenstr. 6

D-10787 Berlin

Germany

Tel. + 49 (0) 30 26 01-23 40

Fax. + 49 (0) 30 26 01-11 93

E-Mail michael.behrens@din.de

Internet: www.fnfw.din.de

 

 

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