FEUERLÖSCHER
-->
WICHTIGE INFO:
Zum 31.12.2003 endet die
GGAV 26 (Gefahrgutausnahmeverordnung - Nummer 26)
Dies hat zur Folge, dass ab 01.01.2004 gewerbliche Betriebe, die Gasflaschen in
Kleinstmengen transportieren (Sauerstoff, Propan, Co2, ....) verpflichtet sind,
mindestens einen
2-KG-PULVERLÖSCHER im
Fahrzeug mitzuführen !!!!