RAUCHMELDER WERDEN PFLICHT .....

Rauchmelderpflicht
> STAND Januar 2016<

 

Übersicht der Länder mit einer Rauchmelderpflicht

 

 


Bisher sind nur zehn Prozent der deutschen Haushalte mit Rauchmeldern ausgestattet.
Diese geringe Anzahl veranlasste eine Diskussion um den Brandschutz,
welche in einigen Bundesländern zu verbindlichen Gesetzesänderungen führte.
Im Jahr 2003 führte Rheinland-Pfalz, als erstes deutsches Bundesland,
eine Rauchmelderpflicht ein. Seit dem sind diesem Beispiel viele Länder gefolgt.
Aufgrund des föderalistischen Systems in Deutschland unterliegt das Baurecht
der Gesetzgebungszuständigkeit der einzelnen Bundesländer.
Daher kann jedes Bundesland für sich entscheiden, ob und in welcher Weise eine Klausel über die
Rauchmelderpflicht in die jeweilige Landesbauordnung eingefügt wird.
Bisher haben 14 der 16 Bundesländer eine solche Klausel eingeführt. Aufgrund der
landesrechtlichen Regelung gibt es jedoch keine einheitliche Pflicht
und jedes Bundesland gestaltet sein eigenes Gesetz. Die Rauchmelderpflicht ist in allen
Bundesländern, welche eine solche Regelung geschaffen haben, verbindlich.
Ausreichend ist ein Mindestschutz mit batteriebetriebenen Rauchmeldern. Die Anzahl und
Anordnung dieser ergibt sich aus der DIN 14676
(Rauchmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung).
Die gesetzgebenden Landesparlamente haben weitgehend übereinstimmend die Formulierung
aus der DIN-Norm übernommen. Demnach sind in Wohnungen Schlafzimmer, Kinderzimmer
sowie Flure, welche als Rettungswege aus Aufenthaltsräumen führen, jeweils mit mindestens
einem Rauchmelder auszustatten. Die Rauchmelder sind so anzubringen, dass Brandrauch
frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Folgend werden die Rauchmelderbestimmungen
der Bundesländer Deutschlands beschrieben.
 

 

 

 DIE DIN EN 14676 FÜR RAUCHMELDER

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Anwendungsnorm für Rauchwarnmelder / Rauchmelder
DIN 14676

Einleitung:
Aufgrund der gestiegenen Nachfrage an Rauchmeldern wurde die Notwendigkeit gesehen, Normen sowohl für das Produkt Rauchmelder als auch Normen für die Anwendung von Rauchmeldern zu schaffen.
Das
Produkt Rauchmelder wird als harmonisiertes Bauprodukt gemäß prEN12239 geprüft. Es wird jedoch auch eine Europäische Prüfnorm für das Produkt Rauchmelder geben.

Die Anwendungsregeln für Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung ist national in der DIN 14676 geregelt. Diese DIN 14676 liegt seit März 3/2003 im Weißdruck vor und ist bereits veröffentlicht! Die DIN NORM 14676 richtet sich an die für Brandschutz zuständigen Behörden, Feuerwehren, Hersteller, Planer, Errichter, Bauherren und Bewohner. Da der Begriff Rauchmelder im DIN-Sprachgebrauch bereits als Gerät zur Anschaltung an eine Brandmeldeanlage definiert war, musste ein alternativer Begriff gefunden werden.

Im Englischen wird ebenfalls unterschieden zwischen :
Rauchmelder => Smoke Detektor
Rauchwarnmelder => Smoke Alarms

Somit wurde der Begriff Rauchwarnmelder im DIN-Sprachgebrauch geschaffen.

1. Anwendungsbereich
Die DIN 14676 legt die Mindestanforderungen für den Einbau, den Betrieb und die Installation von Rauchwarnmeldern in Wohnhäusern Wohnungen Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung fest.

Rauchwarnmelder im Sinne der Norm können einzeln oder vernetzt betrieben werden. Die Norm gilt nicht für Räume und bauliche Anlagen, in denen eine bauaufsichtlich geforderte Brandmeldeanlage gefordert ist.

2. Normative Verweisungen
Die DIN verweist an einigen Stellen auf andere Normen und Richtlinien.
DIN 14675 Brandmeldeanlagen – Aufbau und Betrieb
DIN VDE 0833-2 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall
pr EN 12236 Brandschutz und Feuerlöschanlagen
Heimrauchmelder.

3. Begriffe
3.1 Alarmierung
=>
Signalisierung am alarmgebenden Rauchwarnmelder oder dem mit ihm vernetzten Rauchwarnmelder oder einer vernetzten Empfangs- und Auswerteeinheit .

3.2. Brandrauch
=>
Gemisch aus Partikel und Dämpfen aus vollständigen und unvollständigen Verbrennungen. Er enthält eine Vielzahl von giftigen Substanzen und Gasen, die beim Einatmen innerhalb weniger Minuten zur Bewusstlosigkeit und später zum Tod führen.

3.3. Flur
=>
Verbindung zwischen Räumen und dem Ausgang

3.4. Gang
=>
Verbindung zwischen Räumen ohne Ausgang

3.5. Rauchwarnmelder
=>
Gerät, bei dem alle Bauteile, die zur Feststellung von Rauch sowie zur Generierung eines akustischen Alarms erforderlich sind, in einem Gehäuse untergebracht sind .

3.6. Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung
=>
gewerblich genutzte Räume und Raumgruppen in einer wohnungsähnlichen Struktur
Beispiele:
Flure und Gänge mit punktuellen Brandlasten (z.B. Kopierer, Wasserspender, Kaffeemaschinen usw.)
Beherbergungsbetriebe mit weniger als 12 Gastbetten
Containerräume
Hütten, Gartenlauben
Freizeitunterkünfte

3.7. Vernetzungsfähige Rauchwarnmelder
=>
Rauchwarnmelder, die ihre Alarmierung an andere Rauchmelder weiterleiten, oder den Alarm an eine zentrale Stelle übermitteln.

4. Planung und Einbau:

Unter 4.1 der Norm „Allgemeines"
werden u. a. die Geräte definiert und spezifiziert. Es dürfen nur Rauchwarnmelder eingesetzt werden, die von einem akkreditiertem Prüfinstitut geprüft und zugelassen sind.

230 V Rauchwarnmelder müssen über eine redundante Stromversorgung verfügen.

Die DIN weist im Besonderen darauf hin, dass die Angaben des Herstellers zu klimatischen Bedingungen zu beachten sind! Bei Raumgrößen bis 60 qm ist üblicherweise ein Rauchwarnmelder ausreichend.

Unter 4.2 der Norm werden die Überwachungsbereiche
definiert. Rauchwarnmelder sollten grundsätzlich in Schlafbereichen, Fluren und Kinderzimmern eingesetzt werden. Flure und Gänge mit punktuellen Brandlasten sind auch mit Rauchwarnmeldern auszustatten.
Empfohlen wird auch die Installation von Rauchwarnmeldern auf jeder Etage eines Gebäudes.

Unter 4.3 der Norm werden konkret die Anbringungsorte beschrieben:

Rauchwarnmelder müssen an der Decke, möglichst in der Raummitte installiert werden. Mindestabstand zu einer Wand = 50 cm. In L-förmigen Räumen sollte der Rauchwarnmelder in der Gehrungslinie installiert werden. Bei größeren Räumen ist jeder Schenkel wie ein sep. Raum zu betrachten.

In Räumen, die durch eine deckenhohe Möblierung oder durch Trennwände unterteilt sind, sollte in jedem Raumteil Rauchwarnmelder eingesetzt werden.

Bei Offenen Verbindungen mit mehreren Geschossen ist auf jede Ebene mindestens ein Rauchwarnmelder zu installieren.

In Räumen mit Deckenstürzen bis 20 cm kann der Rauchwarnmelder auf dem Unterzug montiert werden. In Räumen mit Unterzügen höher als 20 cm sollte beidseitig ein Rauchwarnmelder installiert werden.

Rauchwarnmelder in Fluren und Gängen: Bei einer max. Breite von 3 m darf der Abstand zwischen zwei Rauchwarnmeldern max. 15 m betragen. Der Abstand von den Stirnflächen des Flures oder Ganges darf nicht mehr als 7,5 m betragen.

Rauchwarnmelder in luftzuggefährdeter Umgebung: Um zu verhindern, dass der Rauch den Rauchwarnmelder nicht erreicht, dürfen diese nicht in der Nähe von Klima- und Belüftungseinlässen installiert werden. In zwangsbelüfteten Räumen müssen die Decken im Bereich des Rauchwarnmelders mit einem Radius von 0,5 m um den Rauchwarnmelder geschlossen werden.

Unter 4.4 der Norm wird die Vernetzung von Rauchwarnmelder beschrieben:
Wenn zusätzlich der Alarm an einem anderen Ort erfolgen soll, müssen vernetzte Rauchwarnmelder eingesetzt werden (Alarm im Kinderzimmer => Elternschlafbereich). Soll die Alarmierung einer
zentralen Stelle erfolgen, ist vorzugsweise eine Kleinmelderzentrale zu installieren.

5. Betrieb :

Unter 5.1 der Norm
werden auf die möglichen Ursachen für Täuschungsalarme hingewiesen. Arbeiten, bei denen Staub und Rauch
entsteht, können Ursachen für Täuschungsalarme sein z.B. Schweiß- und Trennarbeiten, Löten, Sägen und Schleifen.  Staub durch Baumaßnahmen und Wasserdampf können ebenfalls Ursachen für Fehlalarme sein. Weitere Täuschungsalarmursachen können elektromagnetische Einflüssen sein, z.B. durch Mobiltelefone und
Leuchtstofflampen. Temperaturschwankungen, die zur Kondensation der Luftfeuchtigkeit führen, können ebenfalls zu Fehlalarmen führen.

Unter 5.2 der Norm
wird auf die Funktionsfähigkeit von Rauchwarnmeldern eingegangen. Um die Funktionssicherheit der eingesetzten Rauchwarnmelder langfristig zu erhalten, dürfen diese Geräte nicht überlackiert und gestrichen werden. Bei Renovierungsarbeiten sollte der Rauchwarnmelder abgedeckt werden oder für die Zeit der Renovierung entfernt werden

6. Wartung und Instandhaltung:
Um die langfristige Funktionssicherheit der eingesetzten Rauchwarnmelder zu gewährleisten, ist unter Punkt 6 der DIN 14676 die Wartung und Instandhaltung der Rauchwarnmelder sehr ausführlich beschrieben.

Unter 6.1.2 der Norm
ist die
Sichtprüfung beschrieben. Die Raucheintrittsöffnungen sind zu kontrollieren. Verschmutzungen durch
Flusen und Staub sind gemäß Herstellerangaben zu reinigen. Mechanisch beschädigte Rauchmelder sind auszutauschen.

Unter 6.1.3 der Norm ist die Alarmprüfung beschrieben.
Über die Prüftaste des Rauchwarnmelders muss ein Probealarmausgelöst werden. Funktioniert die optische oder akustische Alarmeinrichtung des Rauchmelders nicht, ist der Rauchwarnmelder auszutauschen.

Unter 6.2 der Norm sind die Wartungsarbeiten an der Batterie beschrieben.
Diese sollten mindestens einmal jährlich gewechselt werden. Wenn das Batteriewechselsignal des Rauchmelder ertönt, muss die Batterie sofort gewechselt werden.

 

 

  DIE DIN EN 14604 FÜR RAUCHMELDER

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Zusammenfassung DIN EN 14604:2005, gültig seit Oktober 2005

Die Europäische Produktnorm DIN EN 14604 legt Anforderungen, Prüfverfahren sowie Leistungskriterien für Rauchwarnmelder fest. Sie sind für Anwendungen in Haushalten oder für vergleichbare Anwendungen im Wohnbereich vorgesehen. Gemäß der Anwendungsnorm DIN 14676, müssen Rauchwarnmelder nach DIN EN 14604 zertifiziert sein.

Durch die Einführung der Rauchmelderpflicht in einigen Bundesländern sind diese beiden Normen eine wichtige Planungshilfe für die zahlreichen Wohnungsbauunternehmen, die jetzt in den kommenden Jahren ihre Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten haben. In den Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer gilt die DIN 14676sowie die DIN EN 14604 als verbindlich.

Hersteller, deren Geräte nur nach der alten Prüfnorm prEN 12239 geprüft sind, werden es schwer haben, sich auf dem deutschen Markt weiter zu etablieren. Die Übereinstimmung des Produkts mit den Anforderungen der in Frage kommenden
Europäischen Norm muss u.a. durch eine werkseigene Produktionskontrolle sowie einer Typprüfung nachgewiesen werden. Hierbei kann das System der werkseigenen Kontrolle Bestandteil eines vorhandenen Qualitätsmanagementsystems DIN ISO 9001:2000 sein.

Zum Nachweis der Konformität mit dieser Europäischen Norm muss eine Typprüfung durchgeführt werden. Diese Prüfung wird durch eine unabhängige Produktzertifizierungsstelle durchgeführt. In Deutschland ist das unter anderem die Firma VdS Schadenverhütung GmbH.
 
Beschriftung der Rauchwarnmelder

Jeder Rauchwarnmelder muss dauerhaft mit folgenden Angaben gekennzeichnet sein:

- DIN EN 14604
- Name oder Handelszeichen und Adresse des Herstellers oder Lieferanten
- Herstellungsdatum oder Fertigungsnummer
- vom Hersteller empfohlenes Datum für einen Austausch, wenn die übliche Wartung regelmäßig durchgeführt wurde
- Hinweise zum Tauschen der Batterie: Art oder Anzahl der vom Hersteller empfohlenen Batterien und der beim
  Auswechseln der Batterie unbedingt sichtbare Hinweis für den Benutzer: "Nach jedem Batteriewechsel ist der
  ordnungsgemäße Betrieb des Rauchwarnmelders unter Anwendung der Prüfeinrichtung zu prüfen."

Zudem muss zum Rauchwarnmelder eine Anleitung geliefert werden, die Informationen über Anweisungen für Standortwahl, Montage und Wartung erhalten. Zusätzlich müssen auf dem Produkt das Symbol für die Nummer des EG-Konformitätszertifikates angegeben sein.

 

 

VdS Anerkennung

Was bedeutet VdS:

VdS = Verband der Sachversicherer. Die VdS Schadenverhütung GmbH in Köln ist Herausgeber des in Deutschland sehr bekannten VdS-Prüfsiegels.

VdS Schadenverhütung Gmbh ist die unabhängige, notifizierte und akkreditierte Prüf- und Zertifizierungsstelle für Brandschutz und Einbruchdiebstahlschutz. Vom Schutzbeschlag einer Wohnungstür, über die Einbruchmeldeanlagen bis hin zum Rauchwarnmelder werden vom VdS getested und sind dann VDS-anerkannt.

So werden die technischen Anforderungen in den produktspezifischen VdS-Richtlinien beschrieben und unterliegen auch nach der Prüfung verschiedenen Produktüberwachungsmaßnahmen, um den Qualitätsstandard der Produkte fortwährend zu sichern.

Weitere Infos finden Sie unter:  http://www.vds.de/

 

Was bedeutet "Q":

„Q“ definiert höchste Qualitätsstandards
Das Qualitätskennzeichen gilt ausschließlich für 10-Jahres-Rauchmelder. Es definiert eindeutige Standards, die ein hochwertiger und langlebiger Rauchmelder erfüllen muss. Mit Hilfe dieser Kennzeichnung können Verbraucher schnell und einfach einen Qualitätsmelder von einem Standardprodukt unterscheiden.

Dazu Philip Kennedy, Business Development Director Deutschland von Ei Electronics: „Wir begrüßen die Anhebung der Prüfstandards im deutschen Markt und die damit verbundene, klare Kennzeichnung der zertifizierten Produkte. Aus unserer Erfahrung als Marktführer wissen wir, dass gerade Sicherheitsprodukte immer höchsten Qualitätsanforderungen genügen sollten.“ Und weiter: „Mit dem Q-Siegel verfügen wir jetzt in Deutschland über den europaweit höchsten Standard für batteriebetriebene Melder. Dass unsere Produkte diesen nicht nur erfüllen, sondern in manchen Bereichen sogar übertreffen, entspricht unserer langjährigen Firmenphilosophie.“

Unabhängige Zertifizierung
Die Zertifizierung erfolgt durch das unabhängige Prüfinstitut VdS. Die Tests gemäß VdS-Richtlinie 3131 beziehen sich u. a. auf Kriterien wie EMV (elektromagnetische Abschirmung), Batteriekapazität und Korrosion.


Hintergrundinformation zu Qualitätsstandards bei Rauchmeldern:

2. Erweiterte Anforderungen durch  vfdb14-01
Um die Qualitäts- und Sicherheitsstandards zu verbessern, hat eine Arbeitsgruppe der Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes e. V. (vfdb) eine Liste mit erweiterten Prüfkriterien definiert. Die Richtlinie
vfdb 14-01 legt Anforderungen für Rauchmelder mit erhöhten Qualitätsstandards in folgenden Punkten fest:

- Fest eingebaute Batterie mit mindestens 10+1 Jahren Lebensdauer
- Reduktion von Falschalarmen
- Erhöhte Stabilität, z.B. gegenüber äußeren Einflüssen

Rauchmelder, die das Prüfsiegel „Q“  tragen wollen, müssen alle Kriterien der vfdb-Richtlinie 14-01 erfüllen.


Das „Q“ dient also einer klaren Qualitäts-Kennzeichnung, so dass Verbraucher schnell und einfach einen Qualitätsmelder von einem Standardprodukt unterscheiden können.

Nähere Informationen zu Qualitäts-Rauchmelder mit dem "Q" und welche Rauchmelder ebenfalls zu diesen Rauchmeldern zählen finden Sie >>HIER<< !

 

 

    ... AUS DER  PRESSE  
 

 

BERICHT DER LEITSTELLE NÜRNBERG
VOM DEZEMBER 2007

Rauchmelder verhinderte Schlimmeres

Nürnberg, 10.12.2007 - Ein in einer Privatwohnung in der Theodorstraße (Stadtteil Wöhrd) installierter Rauchmelder meldete rechtzeitig einen Küchenbrand. Der Alarmton warnte eine Großmutter vor einer Brandgefahr in der Küche.

Die Frau war bei ihren Enkelkindern zu Besuch und hielt sich mit ihnen im Kinderzimmer auf. Als sie ein für sie unbekanntes Geräusch vernahm, dachte sie zuerst an einen schrillenden Wecker und suchte danach. Da das Geräusch aus der Küche kam, öffnete sie die Küchentüre und stand vor einem verqualmten Raum. Sie nahm einen Topf mit angebrannten Essen vom Herd und verständigte die Feuerwehr. Die kurz danach eintreffenden Einheiten der Feuerwache 2 mussten nicht mehr zu den Löschgeräten greifen. Da allerdings die gesamte Wohnung verqualmt war, setzten die Löschkräfte zum Lüften einen Überdrucklüfter ein. Die Frau und die Kinder kamen mit einem Schrecken davon. Ein Schaden ist aufgrund des schnellen Handelns der Frau nicht entstanden. Dieses Beispiel zeigt, wie nützlich die Installation eines Rauchmelder in Privatwohnungen ist. Die Feuerwehr empfiehlt deshalb die Anbringung von mindestens einem Melder in jeder Wohnung.

Bericht: Pressestelle BF Nürnberg

 

 

BERICHT AUS DER ÖRTLICHEN PRESSE
VOM JANUAR 2002

Wieder eine Tragik in Bayern ...

Drei Kinder bei Brand in Erfurter Plattenbau getötet

Erfurt (dpa) - Drei Kinder im Alter von zwei, vier und sechs Jahren sind am Mittwochmorgen bei einem Wohnungsbrand in Erfurt ums Leben gekommen. Die Eltern und zwei weitere Geschwister wurden mit Rauchvergiftungen in ein Krankenhaus gebracht, teilte die Feuerwehr mit. Insgesamt wurden 16 Mieter des Plattenbaus verletzt, sieben Menschen mussten ins Krankenhaus eingeliefert werden. 

Das Feuer war im Kinderzimmer der Wohnung im Erdgeschoss ausgebrochen, wo die siebenköpfige Familie lebte. Die drei Kinder - zwei Mädchen und ein Junge - konnten nur noch tot geborgen werden. Sie starben an Rauchvergiftungen. Der Zustand des Vaters war zunächst kritisch. Der Erfurter Feuerwehrchef Tobias Bauer sprach sich angesichts des tragischen Unglücks für die Ausstattung auch von Privatwohnungen mit Rauchmeldern aus. Dann wären die Mieter früher gewarnt worden. Die Brandursache war noch unklar.

©dpa / 24. Januar 2001

 

 

ZEITUNGSBERICHT AUS DER ÖRTLICHEN PRESSE VOM JUNI 1999

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Außerdem werden RAUCHMELDER für das eigene Heim von folgenden Institutionen empfohlen:

Feuerwehren

NRW-Ministerien:

Bauen und Wohnen
Inneres und Justiz


FEUERWEHR-TIPS ZUM THEMA RAUCHMELDER:
Die Feuerwehr BERLIN gibt hier Infos - auf der Hauptseite einfach in die
RUBRIK: RATSCHLÄGE UND HINWEISE / Batterierauchmelder

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